Bayreuther Winterdorf GmbH
Luitpoldplatz 6
95444 Bayreuth
Deutschland

Veranstaltungsort:
Altes Schloss / Ehrenhof
Maximilianstraße 12–14
95444 Bayreuth

Telefon: +49 921 / 516 715 43
E-Mail: info@bayreuther-winterdorf.de

– nachfolgend „Betreiber“ –

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch des Bayreuther Winterdorfs, für Reservierungen, Gruppenreservierungen, exklusive Hüttenbuchungen, individuell vereinbarte Veranstaltungen sowie für die Verwendung von Wertgutscheinen vor Ort.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit für einzelne Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Individuelle Angebote, Buchungsbestätigungen und sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Für Bestellungen über den Onlineshop des Betreibers gelten ausschließlich die dort veröffentlichten gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Besuch des Bayreuther Winterdorfs

  1. Der allgemeine Besuch des Bayreuther Winterdorfs ist grundsätzlich ohne vorherige Reservierung möglich und eintrittsfrei, soweit für einzelne Sonderveranstaltungen nichts Abweichendes bekannt gegeben wird.
  2. Nicht reservierte Sitz- und Aufenthaltsplätze werden nach Verfügbarkeit vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch, Sitzplatz, Bereich oder eine bestimmte Hütte besteht nicht.
  3. Das gastronomische Angebot erfolgt grundsätzlich im Selbstbedienungsprinzip. Abweichende Bedienungs- oder Abrechnungsvereinbarungen können insbesondere für Gruppen und geschlossene Gesellschaften getroffen werden.
  4. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Saison- und Öffnungszeiten. Der Betreiber ist berechtigt, Öffnungszeiten aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten, witterungsbedingten oder behördlichen Gründen anzupassen.
  5. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nicht gestattet, soweit nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Hausrecht und Verhalten auf dem Gelände

  1. Der Betreiber übt auf dem gesamten Gelände sowie in allen Hütten und sonstigen Betriebsbereichen das Hausrecht aus.
  2. Den angemessenen Anweisungen des Betreibers, seiner Mitarbeitenden und des eingesetzten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
  3. Gäste haben sich gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitenden, Künstlern und sonstigen anwesenden Personen respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Eine unangemessene Lautstärke sowie die Beeinträchtigung anderer Gäste sind zu vermeiden.
  4. Insbesondere unzulässig sind:
    • gewalttätiges, aggressives, beleidigendes, diskriminierendes oder belästigendes Verhalten,
    • das Mitführen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen,
    • der Besitz, Konsum oder die Weitergabe illegaler Drogen,
    • das Abbrennen von Pyrotechnik oder das Entzünden offener Flammen durch Gäste,
    • das Besteigen von Tischen, Bänken, Hütten, Aufbauten, Dekorationen oder Absperrungen,
    • die Beschädigung, Veränderung oder unbefugte Entfernung von Inventar und Dekoration,
    • das Blockieren von Flucht-, Rettungs- und Verkehrswegen,
    • gewerbliche Werbung, Warenverkäufe, Spendensammlungen oder vergleichbare Tätigkeiten ohne vorherige Zustimmung des Betreibers.
  5. Stark alkoholisierte Personen sowie Personen, die gegen diese Verhaltensregeln verstoßen, andere gefährden oder den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen, können von der weiteren Bewirtung ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden.
  6. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann der Betreiber ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen.

4. Jugendschutz und alkoholische Getränke

  1. Für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen sowie für die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
  2. Der Betreiber ist berechtigt, bei Zweifeln am Alter die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
  3. Kann das erforderliche Alter nicht nachgewiesen werden, wird die Abgabe des betreffenden alkoholischen Getränks verweigert.
  4. Erziehungs- und aufsichtspflichtige Personen bleiben für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten verantwortlich.

5. Rauchen, E-Zigaretten und Vapes

  1. In sämtlichen geschlossenen Hütten und sonstigen geschlossenen Betriebsbereichen gilt ein vollständiges Rauchverbot.
  2. Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte.
  3. Im Außenbereich des Winterdorfs ist das Rauchen grundsätzlich gestattet, soweit dadurch andere Gäste nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und keine abweichende Kennzeichnung besteht.
  4. Zigarettenreste und sonstige Rauchabfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

6. Tiere

  1. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich gestattet.
  2. Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Tier andere Gäste, Mitarbeitende und den Betriebsablauf nicht gefährdet oder erheblich beeinträchtigt.
  3. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
  4. Der Betreiber kann im Einzelfall verlangen, dass ein Tier aus einem bestimmten Bereich oder vom Gelände entfernt wird, wenn dies aus Sicherheits-, Hygiene- oder Rücksichtnahmegründen erforderlich ist.
  5. Die Mitnahme notwendiger Assistenzhunde bleibt unberührt.

7. Pfandsystem

  1. Für Tassen, Gläser und andere Mehrweg- oder Leihgegenstände kann ein Pfand erhoben werden.
  2. Während des Aufenthalts können pfandpflichtige Gegenstände grundsätzlich nur gegen Gegenstände gleicher Art ausgetauscht werden.
  3. Die Auszahlung des Pfands erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe an den jeweils bekannt gegebenen Rückgabestellen und während der hierfür vorgesehenen Betriebszeiten.
  4. Abhängig von Uhrzeit und Betriebsablauf kann die endgültige Rückgabe insbesondere am Kaffeehaus oder an einer gesonderten Pfandrückgabestelle erfolgen.
  5. Stark beschädigte, unvollständige oder nicht zum Pfandsystem des Betreibers gehörende Gegenstände müssen nicht zurückgenommen werden.
  6. Pfandgegenstände bleiben bis zu einem wirksamen Eigentumserwerb Eigentum des Betreibers. Sie dürfen nicht ohne ordnungsgemäße Abrechnung vom Gelände entfernt werden.

8. Allgemeine Reservierungen

  1. Das Absenden eines Reservierungsformulars oder einer sonstigen Reservierungsanfrage stellt noch keine verbindliche Reservierung dar.
  2. Eine Reservierung kommt erst durch eine ausdrückliche Bestätigung des Betreibers in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme der Anfrage.
  3. Reservierungsanfragen sind innerhalb der auf der Website genannten Vorlaufzeiten zu stellen. Ein Anspruch auf Annahme einer Reservierungsanfrage besteht nicht.
  4. Maßgeblich sind die in der Reservierungsbestätigung genannten Angaben, insbesondere Datum, Uhrzeit, Personenzahl, voraussichtliche Aufenthaltsdauer, Abrechnungsart und reservierter Bereich.
  5. Der Betreiber ist berechtigt, einen der tatsächlichen Gruppengröße entsprechenden Tisch oder Bereich zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder eine bestimmte Position besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
  6. Ein Anspruch auf zusätzliche Plätze für mehr als die bestätigte Personenzahl besteht nicht. Änderungen der Personenzahl sind dem Betreiber möglichst frühzeitig mitzuteilen.
  7. Reservierte Plätze werden bei einer unangekündigten Verspätung grundsätzlich bis zu 20 Minuten nach der bestätigten Reservierungszeit freigehalten. Danach darf der Betreiber die Plätze anderweitig vergeben.
  8. Eine Verspätung verlängert die bestätigte Reservierungsdauer nicht. Nach Ablauf der bestätigten Aufenthaltsdauer dürfen die reservierten Plätze für nachfolgende Reservierungen verwendet werden.
  9. Für die Stornierung einer gewöhnlichen, unentgeltlichen Sitzplatzreservierung wird keine Stornogebühr erhoben. Reservierungen sollen dennoch möglichst frühzeitig abgesagt werden.
  10. Bei wiederholtem Nichterscheinen ohne vorherige Absage darf der Betreiber zukünftige Reservierungsanfragen der betreffenden Person ablehnen.

9. Abrechnung bei Gruppenreservierungen

  1. Abhängig von der bestätigten Vereinbarung können Gäste einer Gruppe jeweils einzeln bezahlen oder über eine gemeinsame Gruppenabrechnung abgerechnet werden.
  2. Bei einer Gruppenabrechnung können auch Pfandbeträge und weitere vereinbarte Leistungen auf die Reservierung gebucht werden.
  3. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Bestätigung durch den Betreiber möglich. Die Rechnung ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
  4. Bewirtungsbelege sind vor der Bestellung anzufordern, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen für die ordnungsgemäße Ausstellung erforderlich ist.

10. Exklusive Hüttenbuchungen und geschlossene Gesellschaften

  1. Die exklusive Nutzung einer Hütte oder eines sonstigen Bereichs erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots und einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung des Betreibers.
  2. Eine Buchung wird mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform verbindlich. Eine vorherige Anfrage oder ein unverbindliches Angebot allein begründet noch keinen Anspruch auf die Reservierung.
  3. Leistungsumfang, Mietzeit, Hüttenmiete, Teilnehmerzahl, Zusatzleistungen und sonstige individuelle Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.
  4. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, ist während der bestätigten Buchungszeit eine persönliche Security in der Hüttenmiete enthalten.
  5. Eine Anzahlung oder Kaution wird nur geschuldet, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Die Hüttenmiete und weitere vereinbarte Leistungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet, soweit im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes festgelegt ist.
  7. Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
  8. Die vereinbarte Hüttenmiete wird unabhängig von der tatsächlich erschienenen Personenzahl geschuldet.
  9. Eine zusätzliche Ausfallpauschale oder ein pauschaler Mindestumsatz für nicht erschienene Teilnehmer wird nur geschuldet, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
  10. Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht gestattet, soweit nicht zuvor ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  11. Eigene Dekoration, Firmenbranding und sonstige Veränderungen der Hütte oder ihrer Ausstattung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
  12. Dekorationen dürfen keine Brandgefahr verursachen, Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen oder Hütten, Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände beschädigen. Nägel, Schrauben, ungeeignete Klebemittel, Konfetti, Glitter, offenes Feuer und Pyrotechnik dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung verwendet werden.
  13. Nach Ende der Buchungszeit ist die Hütte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Mitgebrachte Gegenstände und genehmigte Dekorationen sind zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

11. Stornierung exklusiver Hüttenbuchungen

  1. Eine exklusive Hüttenbuchung kann bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden.
  2. Bei einer späteren Stornierung ist der Betreiber berechtigt, eine Entschädigungspauschale in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Hüttenmiete zu berechnen.
  3. Bei vollständigem Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist der Betreiber berechtigt, die vollständige vereinbarte Hüttenmiete zu berechnen.
  4. Dem Vertragspartner bleibt in den Fällen der vorstehenden Absätze ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Betreiber kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Anderweitige Einnahmen aus einer erneuten Vergabe der Hütte sowie ersparte Aufwendungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
  6. Für bereits beauftragte oder speziell für die Veranstaltung beschaffte Zusatzleistungen können zusätzlich die tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten berechnet werden, sofern der Vertragspartner hierüber vor der Beauftragung informiert wurde.
  7. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Stornierung ist deren Zugang beim Betreiber.

12. Veranstaltungen und Programmänderungen

  1. Das Winterdorf bietet ein wechselndes Musik-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsprogramm an.
  2. Soweit Veranstaltungen unentgeltlich als Teil des allgemeinen Winterdorfbetriebs angeboten werden, besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Programmpunkts, auf das Auftreten bestimmter Künstler oder auf eine unveränderte zeitliche Abfolge.
  3. Der Betreiber darf kostenlose Programmpunkte aus sachlichen Gründen ändern, verschieben, verkürzen oder absagen, insbesondere bei Erkrankung von Künstlern, technischen Störungen, Witterungseinflüssen, Sicherheitsbedenken oder behördlichen Vorgaben.
  4. Für entgeltliche Sonderveranstaltungen gelten ergänzend die bei der jeweiligen Buchung oder beim Ticketkauf mitgeteilten Bedingungen.

13. Witterung, Betriebsunterbrechung und höhere Gewalt

  1. Das Winterdorf findet grundsätzlich auch bei saisonüblicher winterlicher Witterung statt.
  2. Der Betreiber darf den Betrieb ganz oder teilweise einschränken, unterbrechen oder schließen, wenn ein sicherer oder ordnungsgemäßer Betrieb insbesondere aufgrund von Unwetter, Sturm, Eis, Feuer, Stromausfall, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsgefahren oder vergleichbaren nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beherrschbaren Umständen nicht gewährleistet werden kann.
  3. Kostenlose Reservierungen entfallen in diesem Fall, ohne dass Ersatz-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen.
  4. Kann eine bereits entgeltlich gebuchte Hauptleistung nicht erbracht werden, wird der Betreiber nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Wird kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet beziehungsweise nicht berechnet.
  5. Bei bloß ungünstiger Witterung ohne Schließung oder wesentliche Einschränkung des Betriebs bleibt eine bestätigte Buchung bestehen.
  6. Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

14. Wertgutscheine

  1. Wertgutscheine des Bayreuther Winterdorfs können während der jeweils bekannt gegebenen Saison- und Öffnungszeiten vor Ort zur Bezahlung von Speisen und Getränken verwendet werden.
  2. Eine Einlösung im Onlineshop ist nicht möglich, soweit beim jeweiligen Gutschein nichts Abweichendes angegeben wird.
  3. Wertgutscheine können nicht zur Bezahlung von Pfandbeträgen eingesetzt werden.
  4. Die Gutscheine sind übertragbar und können von der jeweiligen Inhaberin oder dem jeweiligen Inhaber eingelöst werden.
  5. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines nicht verwendeten Restbetrags ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Übersteigt der Preis der ausgewählten Speisen und Getränke den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag mit einem angebotenen Zahlungsmittel zu begleichen.
  7. Für Ansprüche aus den Wertgutscheinen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  8. Der Betreiber kann Gutscheine auch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist freiwillig aus Kulanz annehmen. Ein Anspruch auf eine solche spätere Annahme besteht nicht.
  9. Nicht nummerierte oder anderweitig nicht individualisierbare Gutscheine können bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung grundsätzlich nicht gesperrt oder ersetzt werden.
  10. Eine freiwillige Rücknahme oder Auszahlung erworbener Wertgutscheine ist ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufsrechte bei einem Erwerb über den Onlineshop bleiben unberührt.

15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Private Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind grundsätzlich gestattet, soweit hierdurch keine anderen Gäste, Mitarbeitenden, Künstler, Persönlichkeitsrechte oder betrieblichen Abläufe beeinträchtigt werden.
  2. Gewerbliche oder professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie Aufnahmen für redaktionelle, werbliche oder kommerzielle Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
  3. Der Betreiber kann im Winterdorf Foto- und Videoaufnahmen durch eigene Mitarbeitende oder beauftragte Personen anfertigen lassen.
  4. Über die Anfertigung, die Rechtsgrundlage, die Zwecke der Verarbeitung, mögliche Veröffentlichungen und die Rechte betroffener Personen wird gesondert durch die Datenschutzerklärung und durch Hinweise vor Ort informiert.
  5. Aus dieser Bestimmung ergibt sich keine pauschale Einwilligung der Gäste in gezielte Personenaufnahmen oder deren werbliche Veröffentlichung.

16. Haftung des Betreibers

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Betreiber haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  5. Für unbeaufsichtigte Garderobe, Taschen, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

17. Schäden durch Gäste und Veranstaltungsteilnehmer

  1. Gäste und Vertragspartner haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
  2. Der Vertragspartner einer Gruppen- oder Hüttenbuchung haftet für Schäden durch seine Gäste oder Teilnehmer nur, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zugerechnet werden kann oder er eigene Organisations-, Informations- oder Aufsichtspflichten verletzt hat.
  3. Festgestellte Schäden oder Gefahrenstellen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

18. Onlineshop

  1. Der Betreiber unterhält unter shop.bayreuther-winterdorf.de einen gesonderten Onlineshop.
  2. Für Bestellungen im Onlineshop gelten die dort im Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die dortigen Versand-, Zahlungs-, Datenschutz- und Widerrufsinformationen.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln keine Einzelheiten des Vertragsschlusses, der Lieferung oder des Widerrufs bei Bestellungen über den Onlineshop.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Die Bayreuther Winterdorf GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers.
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

21. Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Gesetzliche Rechte der Gäste und Vertragspartner bleiben unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die anstelle der unwirksamen Bestimmung geltenden gesetzlichen Regelungen unberührt.

Stand: Juli 2026